Warum Diskriminierung unvermeidlich ist

„Diskriminieren“ (lateinisch) heißt zu deutsch „unterscheiden“ – ein wertfreier Begriff. Im öffentlichen Recht ist dieser Grundsatz unanfechtbar. Ein folgenreicher Fehlgriff ist es nun, dieses Unterscheidungsverbot auf das Privatrecht anzuwenden. Es ist der Kern der Vertrags- und Meinungsfreiheit. Handel treiben, Vereine gründen, einen Partner wählen – Ich darf nicht nur, ich muss täglich „diskriminieren“./

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